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Gehaltsumwandlung Drucken E-Mail
Bei der so genannten Gehaltsumwandlung handelt es sich darum, dass ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber und einer Pensionskasse einen Vertrag abschließt, der für die betriebliche Altersvorsorge des Arbeitnehmers zuständig ist.

Dafür wird zwischen Arbeitgeber- und Nehmer ein monatlicher Beitrag vereinbart, der vom Bruttolohn des Angestellten abgezogen werden soll. Dieser Beitrag wird an die oben erwähnte Pensionskasse abgetreten, damit ihn diese in ein Sparkonto des Angestellten buchen kann. Wird der Angestellte nun alt und geht in die Rente, kann er sich den angesparten Betrag entweder ganz auszahlen lassen oder als eine Art von Zusatzrente handhaben, die monatlich entrichtet wird.
Wechselt der Arbeitnehmer seine Arbeitsstelle, nachdem er ein paar Jahre lang die Gehaltsumwandlung genutzt hat, verfällt der angesparte Betrag natürlich nicht, sondern kann an eine andere Kasse übertragen werden, wobei jedoch die monatlichen Abgaben jederzeit vom Arbeitnehmer geändert werden können.

Das in der Pensionskasse zustande gekommene Geld wird von dieser verwaltet und gewinnbringend angelegt, wobei jedoch gesetzliche Vorgaben gelten. Maximal 30 % der Summe dürfen in Aktien angelegt werden, der garantierte Zinssatz beträgt derzeit 2,25 %, beläuft sich momentan jedoch zwischen 3 und 5 %. Zusätzlich fallen jedoch Verwaltungskosten für den Versicherten an, die durchschnittlich 1 % betragen, jedoch immer bei Vertragsabschluss geklärt werden sollten.
Zu den Vorteilen einer solchen Gehaltsumwandlung gehört ebenso die Pfändungssicherheit, die das
Kapital und damit die Rente des Versicherten schützt. Erreicht der Angestellte das Rentenalter, kann er erst über die Handhabung der Summe bestimmen, also Auszahlung oder Rente.
 
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