Eine Hausratsversicherung sichert Schäden im Bereich der eigenen Wohnräume ab. Der gesamte Hausrat, also Einrichtung und Gebrauchsgegenstände, erhält damit einen umfassenden Versicherungsschutz gegen Wasserschäden, Feuer, Sturm- und Hagelschäden, Diebstahl aufgrund von Einbruch und von Dritten erwirkte Zerstörung. Darin enthalten sind ebenso die Kosten, welche sich durch das Aufräumen nach einem Einbruch oder Vandalismus ergeben und die oft daraus resultierenden Hotelkosten.
Fand zum Beispiel ein Einbruch statt, nach welchem die Wohnräume kaum oder gar nicht bewohnbar sind, übernimmt die Versicherung entweder ganz oder zum Teil die für die Dauer der Wiederherstellung der Wohnung nötigen Unterbringungskosten in einem Hotel oder einer Pension.
Es ist zusätzlich möglich, weitere Objekte durch die Hausratsversicherung abzudecken, was jedoch bei Vertragsabschluss zur Genüge geklärt werden sollte. Zu solchen zusätzlichen Versicherungen kann ein Fahrrad oder ein Roller gezählt werden.
Eine weitere Bedingung, die bei Abschluss einer Hausratsversicherung erwägt werden sollte, sind etwaige Ferienwohnungen oder Ähnliches. Hierfür ist ebenso die Möglichkeit gegeben, einen Versicherungsschutz zu erhalten. Das ist jedoch nur zu erreichen, befinden sich die zu versichernden Gegenstände nur vorübergehend in der externen Wohnung.
Die monatlich zu entrichtenden Beiträge hängen von der im Vertrag festgehaltenen Versicherungssumme, individuell hinzugefügter Bedingungen und dem Risiko ab, welchem die Wohnräume in einer bestimmten Gegend potentiell ausgesetzt sind.
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